So funktioniert's

Von der Bekanntmachung
zum Gebot: drei Schritte

Wir überwachen die amtlichen Veröffentlichungen aller Amtsgerichte und melden Ihnen passende Objekte, bevor andere sie von Hand finden.

Suchprofil anlegen

PLZ + Umkreis, Objektart, Verkehrswert-Spanne und Ihre Abschlag-Schwelle („nur Objekte ≥ 30 % unter Verkehrswert"). Beliebig viele Regionen.

Push in Minuten

Neue Bekanntmachung im Profil → Push aufs Handy + E-Mail. Bei ø 4–6 Wochen Vorlauf bis zum Termin zählt jeder Tag für Besichtigung der Unterlagen & Finanzierung.

Prüfen & bieten

Verkehrswert, Gutachten, Termin, Amtsgericht, Rendite-Einordnung: alles auf einer Seite. Sie erscheinen vorbereitet zum Termin.

60-Sekunden-Demo (folgt)

Grundwissen Zwangsversteigerung

Das Wichtigste in Kürze. Keine Rechtsberatung.

Flurkarte mit schraffierter Parzelle
Tafel II · Flurkarte, Parzelle im Verfahren

Verkehrswert & Wertgrenzen

Der Verkehrswert wird gerichtlich per Gutachten festgesetzt. Im 1. Termin wird der Zuschlag unter 50 % von Amts wegen versagt (§ 74a ZVG), unter 70 % auf Antrag (§ 85a ZVG). Ab dem 2. Termin entfallen diese Grenzen, daher entstehen dort oft die größten Abschläge.

Sicherheitsleistung

Auf Verlangen eines Beteiligten sind 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit zu leisten: per Überweisung an die Gerichtskasse (vorab!), Bankbürgschaft oder LZB-Scheck. Bargeld ist ausgeschlossen.

Ablauf des Termins

Bekanntmachungsteil → Bietstunde (mind. 30 Minuten) → Zuschlagsverhandlung. Gebote sind bindend. Mit dem Zuschlag geht das Eigentum über, ohne Notar, ohne Gewährleistung.

Risiken kennen

Keine Besichtigungspflicht (Infos meist nur aus dem Gutachten), keine Gewährleistung, ggf. bestehenbleibende Rechte (Wohnrecht, Nießbrauch) und Räumungskosten. Kalkulieren Sie konservativ, der Abschlag ist Ihr Puffer.

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